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Geschrieben von derextremexxl am 27.07.2010 um 21:16:
Anbauteile könne zu Bruch und Garantieverlust führen
Hallo liebe Rutenbaugemeinde
Ich möchte einmal darauf hinweisen, dass Anbauteile - gerade aus Metall oder Holz - bei einem Bruch zu einem Garantieverlust führen können. Hierauf wurde ich von einem meiner Großhändler letzte Woche erst wieder hingewiesen.
Wenn also z.B. ein massiver passgenauer Winding Check vor dem Vorgriff fest auf dem Blank sitzt kann das Blank unter umständen nicht richtig arbeiten und es entsteht eine Sollbruchstelle. Ähnlich wirken passgenaue Holzgriffe gerade wenn sie auch noch nur geölt sind und ev. etwas Wasser aufnehmen können. Das gleiche gilt für durchgehende Holzgriffe oder auch Metallhülsen welche gerne im Splitgripp Bereich verbaut werden.
Ich habe es zwar noch nicht erlebt, dass eine Rute genau über dm Vorgriff oder im Splittgripp gebrochen ist, aber in einem solchen Fall kann es Probleme mit der Garantie geben. Auch wäre von Hülsen am Überschub des Spitzenteils wegen Bruchgefahr abzuraten. Ich selbst sehe auch hier wenig Gefahr, da man hier doppelte Wandstärke des Blanks hat und sich nicht viel verformen wird.
Grüße,
Alex
Geschrieben von PuraVida am 27.07.2010 um 22:09:
RE: Anbauteile könne zu Bruch und Garantieverlust führen
Danke für den Hinweis. Aber das klingt so, als ob man sagen würde: sobald man ein Auto in Betrieb nimmt verliert man die Garantie.
Geschrieben von derextremexxl am 27.07.2010 um 22:17:
Das nicht. Aber wenn du an dein Auto Reifen montierst welche du nicht damit fahren darfst und die auch noch nicht mal richtig fest schraubst wird der Hersteller bei einem Unfall jede Schuld von sich weisen.
Wei oft werden z.B. Winding Checks press montiert weil man sich vermessen hat und nicht noch mal bestellen möchte. Manchmal muss man etwass Lack abschleifen, damit er an Ort und Stelle rutscht (gepresst werden kann). Hier ist dann schon eine gewisse Gefahr.
Grüße,
Alex
Geschrieben von AngelDet am 27.07.2010 um 23:25:
Das ist an sich schon ein sensibles Thema.
Denn mal rechtlich gesehen:
Wo ist die Produkt- und Aufbaubeschreibung, die das dokumentiert, festlegt und regelt?
Nach Verbraucherrecht ist es an sich sehr einfach, dass das, was nicht in der beiliegenden Gebrauchsanweisung steht, auch nicht gilt.
Klar ist, dass kein Händler oder Großhänder jeden "Aufbauunsinn" und Überreizung (auf Dauer) ersetzen kann, oder beliebig Garantie und Ersatz liefern kann.
Auf der anderen Seite ist der Blankbenutzer aber doppelt gekniffen, wenn
sich nach dem Ärger über ausgefallene Rute, evtl. noch verlorener Superfisch, vermasselter Urlaub usw. dann die kaufhandelnden Bereitsteller der Blanks sich auch noch "zickig" anstellen.
In der Art: "Das war ein Aufbaufehler Ringe, Windingcheck, Griff, usw. "
Die Wissenschaft kennt den Begriff "Stand der Technik", der sich anhand vieler Papiere und vor allem Experten definiert. Ist etwas nach dem Stand der Technik aufgebaut, so ist es richtig - kein zu bezeichnender bzw. verantwortender Aufbaufehler möglich. Es kann sich aber herausstellen, dass der Stand der Technik nicht weitreichend genug war, dafür ist aber keiner für in ein Verschulden zu setzen.
Insgesamt wird/würde Garantie, Service, Life-Time-Garantie zu einem reinen Lippenbekenntnis, wenn sich der Anbieter immer herauswinden könnte.
Wobei nach meiner Einschätzung - kostenpflichtiger - in der Art aufwandentschädigender Ersatz immer noch besser ist als gar kein Ersatzblankteil liefern zu können.
Funktionieren tut das im aktuellen Gebrauchs- und Verfahrenzustand nur, weil die mit einer aufgebauten Rute angelnden Angler eben keinen Rutenbruch haben wollen, sich Aufbauer und Angler darum bemühen, die Rute so gut wie möglich zu bauen, und so gut wie möglich zu behandeln.
Garantie, Service, Life-Time-Garantie wären aber schnell überreizt, wenn es anders abliefe.
Geschrieben von BigPaco am 27.07.2010 um 23:53:
Der Beginn einer fruchtbaren Debatte!
Naja, wenn man sich ein wenig mit der Materie RB im Detail beschäftigt hat, lernt man gewisse Dinge einzuschätzen und auch zu vermeiden. Z.B. ist mir inzwischen auch klar, warum ein WC (an dieses Kürzel werde ich mich echt nie gewöhnen

) nicht press auf den Blank fixiert werden darf. Jedenfalls nicht bei einem Blank, dessen Aktion bis in das Handteil geht. Bei spitzenbetonten Blanks schätze ich die Gefahr eines Bruchs doch eher gering ein. Bei einem Splitgrip ist das sicher auch noch anders.
Dass Holz natürlich quellen kann war mir auch klar, jedoch hatte ich nicht daran gedacht, dass das ebenfalls möglicherweise zuviel Druck auf den Blank ausüben kann... Danke für den Tipp!

Gibt´s sonst noch solche "No-Go´s" von denen ein RB-Anfänger profitieren kann?
Was mich aber in dieser Gemengelage wieder mal ärgert, ist der Umstand, dass sich hier wieder abgesichert wird. Genau wie Det sagt, was nicht steht, gilt nicht. Den Rest erledigen dann die Anwälte.
Bitte, ich rede nicht von sog. amerikanischen Verhältnissen, in denen selbst auf der Erdnussbutterdose steht, dass dieses Produkt Spuren von Erdnüssen enthalten kann, damit nicht irgendwelche Allergiker nachher Klagen führen können usw. (Bitte fühle sich hier kein Allergiker von mir beleidigt!) (wieder so eine Absicherung...)
Dennoch würde ich mich freuen wenn:
Diejenigen, die sich an eine Sache ranmachen (z.B. RB) sich auch vorher
ausreichend informieren,
und wenn nicht, dann auch akzeptieren, dass sie für die Folgen die Verantwortung übernehmen. Mann, manchmal habe ich das Gefühl, dass die eigene Verantwortung beim Anwalt abgegeben wird und dann geht nur noch das große Gebängel los... Kostet Zeit, Nerven und Geld. Das Ergebnis ist immer: Noch mehr Ärger. Zumindest für einen...
Und wenn:
Diejenigen, die Dinge anbieten und verkaufen die Vorgenannten ein wenig über mögliche Gefahren besser informieren. Sprich, jeder wendet sich etwas dem anderen zu.
Man hat doch dabei dasselbe Ziel, oder nicht? Der eine will die gute Rute bauen und seinen Spaß daran haben, der andere will mit seinem Angebot die Nachfrage des einen decken und sein Geld damit verdienen.
Ja, ich weiß, dass geht hier geradeaus offtopic. Daher nochwas: Den Hinweis von Alex finde sehr gut! Danke, kann ich nur raus lernen.
Wäre nur schön, wenn das RB-Forum sich einem anderen Kontext verschreiben würde. Hier im Forum wird soviel anerkannt, gelobt, bewundert und geholfen, da ärgert es mich einfach, wenn sich "das Geschäft" über so eine Hintertür in die Gemengelage einschleicht und die Aufmerksamkeit auf sich zieht...
Jedenfalls, um auf den Punkt und zum Schluss zu kommen, habe ich vor einiger Zeit mit einem der Betreiber unserer Boardshops telefoniert und gefragt, welchen WC und welches Bindegarn ich für genau diese Rutenarchitektur bei diesem Blank nehmen soll. Er hat mir dann einige WCs und Garne zur Auswahl geschickt und mir geschrieben, dass ich diejenigen, die ich dann nicht brauchen würde, ihm zur Hausmesse wieder mitbringen solle.
So stelle ich mir das vor! Das macht Spaß, das ist von Vertrauen geprägt,
so will ich Geschäfte machen.
Auch wenn´s vielleicht nostalgisch klingt, es freut mich sowas erleben zu können, echt!
meint
Rainer
PS: Natürlich habe ich den Krams
vorher wieder an ihn zurückgeschickt.

Und wenn mir mal einer der Blanks, die ich von ihm gekauft habe, knacken sollte, schicke ich ihm die Rute zu und lasse
ihn beurteilen, ob das ein Aufbaufehler von mir, oder ein Blankfehler gewesen ist.
Damit ist das für mich kein sensibles Thema mehr.
Geschrieben von derextremexxl am 28.07.2010 um 04:24:
Zitat: |
Original von AngelDet
Denn mal rechtlich gesehen:
Wo ist die Produkt- und Aufbaubeschreibung, die das dokumentiert, festlegt und regelt? ..... |
Naja Det, es steht auch nirgendwo, dass du ein Blank nicht ansägen darfst. Machst du es doch, dann wirst du es vermutlich nicht ersetzt bekommen. Glaube nicht, dass dann ein Gericht entscheidet, dass es hätte irgendwo stehen müssen.
Wie gesagt wurde ich letzte Woche erst wieder darauf hingewiesen mit der Bitte es auch mal öffentlich zu schreiben.
Sollte mal ein Blank aufgrund eines solchgen Fehlers brechen liegt es letztendlich erst mal im ermessen des Lieferanten. Wer bei Karl, Christian, Mad oder auch bei mir ein Blank kauft wird natürlich auch einen gewissen Service bekommen, da jeder schließlich einen Namen zu verlieren hat. Wer dann allerdings auf den Kosten sitzen bleibt steht noch nicht fest. Der Händler wird den Schaden dann seinem Großhändler melden und der dem Hersteller. Weigert dieser sich Ersatz zu liefern muss man schauen wer die Kosten trägt.
Ich denke keiner von euch kann sich über mangelnden Service beklagen. Wer bei einem der bekannten Händler Ware kauft wird auch schnell Service bekommen wenn mal was passiert. Oder musste schon mal jemand 1/2 Jahr bei einer Reklamation warten?
Wie gesagt war es nur ein Hinweiß den ich auf Bitte weiter gegeben habe.
Grüße,
Alex
Geschrieben von Olaf Karsten am 28.07.2010 um 07:48:
Das der Hersteller für mehr als Strukurversagen haftet, kann doch auch niemand ernsthaft erwarten. Auf alles andere hat der doch gar keinen Einfluss. Da braucht es jetzt auch keine unendlichen Debatten drüber. Alex hat darauf hingewiesen und gut ist. Diskutieren kann man dann den konkreten Einzelfall.
Geschrieben von AngelDet am 28.07.2010 um 13:04:
Zitat: |
Original von derextremexxl
Ich denke keiner von euch kann sich über mangelnden Service beklagen. Wer bei einem der bekannten Händler Ware kauft wird auch schnell Service bekommen wenn mal was passiert. Oder musste schon mal jemand 1/2 Jahr bei einer Reklamation warten?
|
Darum geht es (mir) auch
aktuell gar nicht.
Die Frage stellt sich
prinzipiell, weil nichts exakt definiert, bietet Spielraum, zum Vor- oder Nachteil. Sicherheit besteht dabei nun gerade nicht.
Das deutsche Produkthaftungsrecht bietet auch einen breiten Bereich für Folgeschäden und Regress, etwa um 1992 eingeführt und mit mehr Inhalten als sich mancher ausmalen kann.
Gerade hierin sehe ich ja die Unterschiede zwischem dem gebotenen Service, Ersatzservice, gerade auch in der
zeitnahen Ersatzstellung usw.
Eine wirklich langfristig effiziente Möglichkeit, sich über die gebotene Gesamtleistung zu differenzieren, eben nicht nur über den Blankpreis - ala den berüchtigten "Kistenschiebern" im world-wide-web-online-Handel.
Zitat: |
Original von derextremexxl
Wie gesagt war es nur ein Hinweiß den ich auf Bitte weiter gegeben habe.
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Das ist ein Hinweis, der aber mehr Fragen produziert = auslöst, als wirklich auflöst.
Worum es mir auch geht: Wo sind die Hinweise = neudeutsch "Hints", die getesteten Möglichkeiten und Einsätze der Blanks?
Gibt es bemusterte Testruten, empfiehlt ein Blankanbieter bestimmte Aufbauten und Belastungsklassen? z.B. Ringgewichte, Anbaugewichte, Unterwicklungen etc. etc.
Mir immer noch gut im Gedächtnis bleibendes Beispiel war die VHF-Bruchserie, tw. durch überzogene Erwartungen an einen Wunderblank, tw. kleine Aufbaufehler usw.
Sowas gab's bei Blechpeitsche und Co auch schon, irgendwo gibt es halt doch nicht überschreitbare Grenzen.
Ich bin dem im VHF-Fall auf den Grund gegangen, und bei dem Thema Aufbauempfehlungen hat Steve Harrison aber gemauert, großes Schweigen im Walde ... im Endresultat wurde wohl überall sehr kulant ersetzt.
Mußte ich halt selber experimentieren, einen Blutzoll zahlen, aber mit XFP ist wenigstens was besser haltbares herausgekommen. Notlage und Krieg sind halt die stärksten Innovationsanreize.
Nochmal wiederholt, damit das alle dick und deutlich richtig verstehen:
Ein Blank ist nur ein Kohlefaserrohr, was hergestellt wurde und verkauft wird. Ohne Daten ist es quasi nichts. Länge, Gewicht und Durchmesser sind zwar nett, sagen aber nichts über Aufbau und Belastbarkeit diverser Arten.
Das ist nicht so getestet und bemustert, wie z.B. CFK-Bauteile in der Industrie.
Sowas wird angeboten und der Vertriebsweg (wie auch immer) meint, dass es für einen bestimmten Zweck taugt.
Wirklich getestet, ausprobiert, bewährt wurde aber in sehr vielen Fällen offensichtlich nicht. D.h. die Einschätzung für den Blank, dessen Einsatzfähigkeit, Belastbarkeit und Haltbarkeit kann auch falsch sein.
Es gibt etliche Beispiele für überraschende Schnellbrüche bei moderater Belastung. Der Einzelblank oder die ganze Blankserie hat da einen Schwachpunkt. Den aber niemand vorher austestet, sondern letztlich der Anlgler als Alpha- oder Beta-Tester.
Das erinnert mich stark an die immer weiter um sich greifende "Green Banana-Ware", die überall in allen Märkten verkauft wird.
Und dann reichen nach meinem Gefühl eben nicht laxe Aufbauhinweise, sondern wer Garantie und Regress begrenzen will, der muss dafür auch irgend etwas tun. Oder geht den einfachen Weg des einfach ersetzens ...
Nochmal betont: Ich will keine Einzelfälle diskutieren - das ist erfahrungsgemäß immer kontraproduktiv, mir geht es um das Grundsätzliche, das nicht wirklich bemusterte unspezifizierte Blanks verkauft werden und eben keine wirklich konkreten Belastungsgrenzen und Aufbauempfehlungen existieren!
Auf der anderen Seite daraus "einfach mal so" Begrenzungen in der Verwendbarkeit und einen großen Mahnfinger zu erheben, empfinde ich als unlauter.
Streng genommen müßte bei deinem Hinweis, Alex, jeder Rutenbauer Windingchecks aus Alu und Holzteil geflissentlich meiden.
Ein Beispiel, wie es anders sein könnte:
"Verwendung von Alu-Windingchecks ist wegen möglichen Kerbschäden auf diesem Blank nur mir einer durchgängigen Unterwicklung mit mindestens einem Garn Stärke-A verträglich vorgesehen"
Das tut nicht weh, sowas zu schreiben
Geschrieben von derextremexxl am 28.07.2010 um 13:44:
Ich gebe es auf!
Soll denn jeder Hersteller zu jedem Blank ein Buch mitliefern wo dann alles drin steht was man nicht mit einem Blank machen darf? Was soll dann ein solches Blank (mit Buch) kosten? Welche Ringe darf man verwenden, welches Bindegarn, wie fest darf man wickeln, darf man Ringfüsse anschleifen - wenn ja, wie? In welchem Winkel, wie weit? .........
Denke die meisten wissen wie es gemeint war.
In diesem Sinne.
Grüße,
Alex
Geschrieben von PuraVida am 28.07.2010 um 16:08:
Naja, aber so manche Händler haben nicht mehr zu einem Blank stehen als Länge, WG und Preis.
Ist halt auch ein bisl dünn die Angabe wenn nicht mal Aktion, Power, Butt- und Spitzendurchmesser angegeben ist.
Geschrieben von habitealemagne am 28.07.2010 um 21:14:
Na zum Glück hat man die Wahl, dort zu kaufen, wo genau so viele Informationen dabei stehen, das es für jeden so passt, dass es ihm gefallen mag. Darüber hinaus hat man die Möglichkeit, den Händler auch mal anzurufen und zu befragen. Erfordert natürlich etwas eigenen Aufwand. Das man bei unsachgemäßer Handhabe des Produktes keine Garantieleistung erwarten sollte, das ist doch eigentlich klar. Wo sollte der Rutenbau enden, wenn denn vorgegben wäre, wie ein Aufbau zu erfolgen hat. Individualität ade, alles uniform?
Geschrieben von Olaf Karsten am 28.07.2010 um 21:53:
@Det
Jetzt mal langsam mit Deinem VHF Trauma.
Alex hat von zu kleinen Winding-Checks und anderen festen Materialien geredet, die dem Blank keine "artgerechte" Verformung erlauben und deshalb zum Strukurversagen führen können. Im Grunde Pillepalle und eher was für Anfänger als Profis. Wer sowas macht, ist selber Schuld. Das der Hersteller dafür nicht zahlen will, verstehe ich auch.
Überlastung im Gebrauch ist ein ganz anderes Thema um das es bei Alex seiner Aussage gar nicht ging.
N'Abend.
Olaf
Geschrieben von OnTheMove am 29.07.2010 um 07:48:
@Alex Danke für die algemeine Info!
grüße Markus
Geschrieben von AngelDet am 29.07.2010 um 13:49:
Zitat: |
Original von Olaf Karsten
Alex hat von zu kleinen Winding-Checks und anderen festen Materialien geredet, die dem Blank keine "artgerechte" Verformung erlauben und deshalb zum Strukurversagen führen können. |
Wieso wollt ihr nichtmal weiter denken?
Wie kann es genau zu einem Bruchproblem durch Winding-Checks und anderen festen Materialien kommen?
Genau auf eine Art: Der Blank wird im HT und Griff sehr stark belastet, weil vorher passiert da nix.
Wenn einem das klar ist, dann ist der Zusammenhang der, dass die eng sitzenden Anbaumaterialien einen Blank sprengen bzw. kerben helfen können, der sich darunter heftig biegt.
Soweit dürfte das klar sein ...
Jetzt kommt's aber: Ob das nur mehr oder weniger eng sitzt, spielt nach meiner Beurteilung und Erfahrung nicht mehr die entscheidende Rolle, denn bei einer extremen Verformung (wir reden bei sowas von Ablenkungen über 45 bis nahe 90 Grad) wird er Blank unweigerlich an der nächsten harten Kante bzw. Hülsung brechen - einfach weil er irgendwann brechen muss und will. Da ändert das 1 oder 2/10mm Luft auch nichts mehr ...
Das Problem kann an sich nur bei im HT dünnen Blanks kommen, die im Drill oder Hänger extrem belastet werden.
Und jetzt kommt der nächste Gedankenschritt: Wenn sich das einmal so festsetzt im Sprach- und Geschäftsgebrauch, dass praktisch dann der Angler immer schuld ist, wenn vor dem Griffabschluss die Rute bricht, dann hat das mittelfristige Folgen.
Genauso könnte jetzt jeder Händler/Hersteller behaupten, dass jede Rute, die typischerweise vor einem Ring bricht, ein Aufbaufehler ist.
Dass der Blank dort auch bei einer inhärenten Schwachstelle oder Ermüdung bricht, ist zwangsläufig.
Dass solche Pauschalaburteilungen dann eine Menge Potential liefern, sich aus der versprochenen Garantie zu stehlen, das dürfte auch jeder sehen können. Es geht ja wohl gerade um die Hersteller oder die Großhändler, die bei sowas gerne mauern und abwiegeln würden ...
Ich denke da auch nur mal an die schicken Metallhülsen auf dem ST-Abschluss-Überschubverbindung - und bei Verwendung von sowas will der Hersteller deswegen pauschal Garantie abwiegeln?
Dass mit einem Bruch am Windingcheck viel mehr eine Überlastung des Blanks und seiner HT-Power stattgefunden haben muss, das geht dabei unter.
Und wenn dies dann im Wesentlichen durch
Nichtspezifikation des Blanks bzw. einer falschen Planung aufgrund mangelnder oder fehlerhafter Bankdaten erfolgt ist, dann liegt der eigentliche Fehler woanders, nicht am Windingcheck und nicht am Angler.
Das Thema Materialabstimmung, hier gerade Rute und Schnur bzw. Sollbruchstellen sinnvoll anpassen, das wurde schon öfter an diversen Orten ausdiskutiert.
Und dagegen wehre ich mich, dass Pauschalierungen ohne Sinn und Verstand eingeführt werden, die keinem etwas bringen , außer höchstens viel Ärger und Mißstimmung.
Mal anders gesehen: Wenn mir eine Rute so am Griff brechen sollte, weil ich z.B. einen dicken Wels extrem parierte und es auf Biegen und Brechen ankommen lassen will/muss, oder ein plötzlicher Motorbootschlepphänger an starkem Geflecht mir die Rute zerbricht (immer noch besser als wenn Rute,Rolle und Halter über Board geht), dann weiß ich, dass ich das verbockt habe. Dann gehe ich ans Telefon und rufen meinen Blankverkäufer an und frage mehr oder weniger geplättet

und höflich um ein E-Teil, dass auch gerne kosten darf, nur möglichst auch zeitnah kommt um den Schaden wegzuwischen. Das gehört für mich zu einer grundlegenden Ehrlichkeit als Basis der gegenseitigen Vertrauensbeziehung.
Wenn dagegen plötzlich etwas sehr grundlos zerplatzt oder sich irgendwie frühzeitig zerlegt, sehe ich schon eine Berechtigung für Garantie und kostenlosen Ersatz. Und das klappt auch.
Ich denke sogar, nach dem Schema handeln viele Angler, auch wenn sie es vlt. sich gar nicht klar gesagt haben.
Geschrieben von Slotti am 29.07.2010 um 14:13:
Alex ,
danke für die Info, war mir aber auch schon vorher klar
@Det
eieiei,
dabei kann Rutenbau doch so einfach sein und sogar Spass machen, muß man denn überall das große Damoklesschwert des BÖSEN drüber brechen?
Für mich ist es auch ein Reiz des Rutenbau einen Blank zu lesen über die Beringung und sonstige Aufbaumöglichkeiten nachzudenken und diese dann umzusetzen, wenn mir mal ein eine Rute brechen sollte (was bisher trotz derber Belastung auch wirklich leichter Ruten nie passiert ist), traue ich mir durchaus zu einschätzen zu können ob das jetzt eventuell am Aufbau lag (Bruch am Winding Check oder Zierhülse etc.) oder vielleicht ein Materialfehler vorliegt. Bei ersterem käme ich garnicht auf die Idee das beim Händler zu reklamieren...
Ich möchte jedenfalls kein Beipackzettel : "bitte so aufbauen ansonsten keine Garantie)
Es gibt ja Gott sei Dank auch fertige Ruten mit teilweise sehr langen Garantiezeiten zu kaufen, wäre vielleicht für den ein oder anderen "Schwarzmaler" die bessere Variante.
Geschrieben von AngelDet am 29.07.2010 um 14:40:
Ich würde von den Blankherstellern eben erwarten, dass sie mal ein gescheites Datenblatt zu einem Blank erstellen, was exakte Parameter und gerade auch Parameter zu den konstruierten Belastbarkeiten des Blanks enthält und zu einem sachgerechten Einsatz sowie auch Aufbau dienlich wäre. Sowas sollte während einer Blankentwicklung eigentlich existieren - außer sie arbeiten nach Prinzip Zufallsbäckerei und testen die Blanks nie selber wirklich praktisch.
Damit das dann nicht auch bei den Großhändlern oder Zwischenhändlern versackt, sollte es auf die Firmenwebseite für jedermann eingestellt werden, dazu noch eine eingebrannte Typenmarkierung am besten per Laser oder so am unteren Ende - und ich wäre sehr zufrieden damit!
Documented Rod Blanks - da weiß man was man hat!
Geschrieben von AngelDet am 29.07.2010 um 15:24:
Und hier nochmal ein Schubs aus dem rechtlichen, falls jemand meint das Thema ins Weggucken, Pille-Palle usw. rücken zu wollen.
Produkthaftungsrecht
Der Hersteller haftet für Schäden, die durch die Nutzung seines Produkts entstehen. Es kommen zwei Rechtsgrundlagen in Betracht, das Deliktsrecht oder das Produkthaftungsgesetz. Das Deliktsrecht ist ein Spezialgebiet des Bürgerlichen Rechts. Nach dem Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht) wird die Produzentenhaftung aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Herstellers hergeleitet. Rechtsgrundlage ist § 823 Abs. 1 BGB. Sofern der Hersteller auch nur fahrlässig Fehler übersieht, haftet er für alle sich daraus ergebenden Schäden. Es kann sich um Konstruktionsfehler, Fabrikations- und Materialfehler,
aber auch um Informationsfehler oder um Produktbeobachtungsfehler handeln. Ein Informationsfehler liegt vor, wenn die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen unzureichende Hinweise auf den gefahrlosen Gebrauch enthalten. Auch die unzureichende Produktbeobachtung in der praktischen Anwendung
führt zur deliktischen Haftung des Herstellers. Dieser hat durch organisatorische Maßnahmen für die Produktüberwachung und im Einzelfall für geeignete Maßnahmen
der Gefahrabwendung einschließlich des Rückrufs der gefährlichen Produkte zu sorgen.
nachzulesen und weiter hier
http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/produkthaftungsrecht/produkthaftungsrecht.htm
Und danach ist eben auch gut möglich (Anwaltskampfgebiet), dass jemand für eine durch Rutenbruch versaute Reise oder Urlaub haften muss, oder noch schlimmer: Jemand durch Rutenbruch z.B. Splitter ins Auge bekommt oder gar erblindet.
Wer sich mit der Thematik nicht vollständig und schlussendlich auseinandersetzen will - bitte.
Geschrieben von ingma am 29.07.2010 um 16:29:
Hi,
irgendwie kann ich da jetzt nicht mehr ganz folgen, gedanklich........
es kommt irgend wer zum Blankdealer, kauft Blank egal mit Beipack
oder ohne, baut auf, oder läßt bauen, knacks Rute bricht.
Da gabs nie eine Garantie, man war immer auf good will des Händlers
angewiesen.
Irgend wie logisch, kann ja nicht so sein dass der Händler praktisch für
den Rutenerbauer und dessen Erzeugnis die Haftung übernimmt.
Anders rum wärs mir perönlich natürlich auch lieber aber das hatts
selten gespielt.
War man gut mit dem Dealer gabs Ersatz, wolte der nicht, gabs nichts.
Für mich auch irgenwie nachvollziehbar, angenommen der Käufer
des Blanks ist erst Täter(baut seine erste Rute) und die bricht.
Wer stellt fest aus welchen Grund, Blank schadhaft....... Ringe falsch
positioniert, zu wenig Ringe, Checks zu eng, zu weit, oder vielleicht
doch auch ein Bedienungsfehler....................
Da ja auch hier einige sind die Teile verkaufen und auch welche die
schon mal für nen Kollegen die eine oder die andere Rute aufgebaut
haben, wie geht ihr um mit Garantie, sollte mal was schief gehen
oder brechen???
Geschrieben von Tungdil am 29.07.2010 um 17:53:
@ ingma du beschreibst evtl. die gänige praxis, aber nicht geltendes recht !!!!
hier liegen des öfteren fehlinformationen oder hören-sagen vor. dies hat aber nichts mit geltendem recht.....genauso wie die agb´s die manche händler sich quasi ausdenken...zu tun, sondern mit einfallsreichtum. ist das produkt (in diesem fall der blank) schadhaft, so muss der käufer dem händler eine 3 malige "nachbesserung" gewähren, bis er sein geld zurück verlangen kann. der verkäufer muss für den fall der fälle dem käufer "fehlbenutzung" nachweisen.....dies ist kaum möglich, es sei den man gibt im geschäft zu einen hänger über den blank gelöst (oder auch nicht) zu haben oder man sieht auf dem blank die reifenspuren vom drüberfahren.
auf gut will war keiner je angewiesen.....das ist nur dass was der händer einem weismachen will.
nichts desto trotz sollte jeder rutenbauer/nutzer eines blanks/rute damit umzugehen wissen und das EHRLICHE gespräch mit seinem tackledealer suchen und einen konsenz außerhalb justitias suchen. meistens ziehen sich solche prozesse lange hin und wer nicht rechtsschutzversichert ist kann bei einem vergleich den schwarzen peter ziehen und muss seinen anwalt zahlen.....meistens ist dieser viel teurer als der streitwert.!!!!!!!! und genau das wissen die händler...........
also friede mit euch
Geschrieben von AngelDet am 29.07.2010 um 18:03:
Mir geht es in aller erster Linie um diese lasche laxe Handhabung, daran störe ich mich prinzipiell.
Wenn Garantie, Ersatz und weitergehende Haftung, sollten die Rahmenbedingungen für alle klar sein. Eventuell, Lippenbekenntnisse, sowas ist Mist.
So wischiwaschi "das darf aber nicht zu eng sein" (wieviel zu eng ist gut, und wieviel böse?), das ist eine unbrauchbare Aussage.
Und führt für mich weitergeschaut zu der Frage, wie es überhaupt aussieht mit Garantie, Ersatz und weitergehender Haftung.
Aus der ganz allgemeinen und sehr weitreichenden Produkthaftung kommt jeder Hersteller und auch nachfolgender Hersteller (eben kommerzieller Rutenaufbauer aus Blank!) nur heraus, wenn er seinen vom Gesetzgeber auferlegten Dokumentations- und Sorgfaltspflichten gerecht wird. Der Blankschaden kann dabei zum regelrechten Peanut werden.
Gerade das (Qualifizierung) sehe ich bei den Blankherstellern nun überhaupt nicht, Tendenz eher sogar rückläufig. Klar kostet sowas auch Aufwand und Geld, aber ich würde mir als kommerziell tätiger Aufbauer eben sehr gut überlegen, mit welchen Blanks und auf welcher Dokumentationsbasis ich potentielle Schäden an Gerät - und auch Mensch - abgesichert hätte.
Du stellst da ganz entscheidende Fragen, ingma!
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