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Geschrieben von Ralf am 16.06.2018 um 20:18:

  Kunde verschollen - was tun?

Liebe Rutenbaugemeinde,
ich habe hier gerade einen recht kuriosen Fall:
Ich habe im April für jemanden 3 Carp TX samt Kescherstab aufgebaut und 1/3 des vereinbarten Preises als Anzahlung sofort erhalten.

2 nette Telefonate, mehrere Kontakte über WhatsApp, sehr seriös wirkender Mann mittleren Alters.

Zum vereinbarten Termin im Mai wollte ich die Ruten versenden und die Restzahlung haben. Tagelang keine Antwort per WhatsApp, dann eine verstümmelte Nachricht dass er am Fischen sei und sich meldet wenn er daheim ist und besseres Netz hat. Das war am 6.Mai, also vor 6 Wochen.

Seitdem habe ich mehrfach versucht ihn telefonisch und per WhatsApp zu erreichen. Vor zwei Wochen habe ich ihm die Rechnung mit Bitte um Restzahlung per Post zugeschickt - keine Reaktion. Eine Festnetznummer ist unter der mir bekannten Adresse nicht vorhanden.

Jetzt frage ich mich ob vielleicht was Schlimmes passiert ist? Er war völlig heiß auf die Ruten, da stellt man sich doch nicht wochenlang tot?

Wie würdet ihr mit dem Fall umgehen?

- Noch warten? Wie lange?

- Ruten anderweitig anbieten und ihm die Anzahlung bei Verkauf erstatten?
Wie ist das rechtlich? Darf ich das überhaupt machen?

- Andere Ideen vielleicht???



Danke und einen schönen Abend.



Geschrieben von Einsteiger am 16.06.2018 um 23:05:

 

Hallo Ralf,
schade dass es soweit gekommen ist !
Ich weiß es nicht um welchen Betrag sich bei der Sache handelt und rechtlich weiß ich auch nicht aber MM nach im einen Frist geben und wenn er sich nicht meldet dann die Ruten verkaufen um deinen Geld wieder zu bekommen , wenn er sich später meldet dann von im verlangen erst Rest des Betrages zu überweisen und baust du im die Ruten wieder , aber nicht ohne kompletten Preis zu erhalten , dann soll er warten
einfach...

Du hast bestimmt mit im Schriftwechsel gehabt -E-Mail, WhatsApp oder so und kannst auch nachweisen hoffe ich?

Ich hoffe das ich dir damit ein bisschen geholfen habe und wünsche dir viel Erfolg bei der Sache 👍..

Liebe Grüße Pren



Geschrieben von Tölkie am 17.06.2018 um 08:36:

  RE: Kunde verschollen - was tun?

Hallo Ralf,

Gewerbe angemeldet? Wenn ja, und wenn Du irgendwas Schriftliches hast, dann kannst Du versuchen dagegen vor zu gehen. Sonst würde ich es lieber sein lassen... Du weißt ja, die Steuer und der Tod :-).

Da Du scheinbar eine Adresse hast, vl. mal vorbei gehen, fahren etc.. Vl. liegt derjenige im Krankenhaus oder noch schlimmer, ist gar nicht mehr auf dieser Erde!?

Viel Erfolg.

Liebe Grüsse Bernd



Geschrieben von Ralf am 17.06.2018 um 11:15:

  RE: Kunde verschollen - was tun?

Ja, Gewerbe ist angemeldet.



Geschrieben von Tölkie am 17.06.2018 um 12:11:

  RE: Kunde verschollen - was tun?

Ich fürchte, dass Du ggf einen Rechtsanwalt kontaktieren musst, um die Forderung durchsetzen.

Da macht es vorher Sinn einen Vergleich zu machen. Was hast Du bekommen, was kannst Du ggf noch bekommen, wenn Du einen anderen Käufer findest, ob Deine Kosten gedeckt sind usw..

Ev. ist ja auch nichts mehr zu holen und sofern Du keinen Rechtsschutz für Dein Geschäft hast, musst Du noch die Kosten für den RA tragen.

Liebe Grüsse Bernd



Geschrieben von sepp73 am 18.06.2018 um 08:20:

  RE: Kunde verschollen - was tun?

Du hast geliefert aber der Kunde bezahlt nicht. Ganz klar, erst mal Zahlungsaufforderung schicken, nach ner Woche ne Mahnung, dann drohst du ihm mit der 2. Mahnung ein gerichtliches Mahnverfahren an mit Frist von mir aus 14 Tage. Du musst diese Schreiben alle dokumentieren also am besten als Einschreiben (nur mit Rückschein bist du auf der sicheren Seite) oder mit PZU (Postzustellungsurkunde) versenden. Den Nachweis brauchst du evtl. im Mahnverfahren.
Anschliessend bleibt dir nichts anderes übrig, als einen Mahnbescheid zu beantragen beim für dein Bundesland zuständiges Mahngericht (Antrag im Netz). Hier in Bayern wäre das das AG Coburg, wo anders müsstest das halt z.B. beim zuständigen AG erfragen.
Das AG mahnt den jenigen dann erneut an mit Fristsetzung (Mahnbescheid) , nach Fristablauf erhältst du einen Vollstreckungstitel (i.d.R. 30 Jahre gültig) mit dem du dann den zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragen kannst. Du kannst damit auch über ein Inkassobüro das Geld eintreiben lassen (z.B. Moskau-Inkasso... Lachen-5 ) aber der GV sollte doch günstiger sein...
Gruss, Sepp



Geschrieben von Reinhard 02 am 18.06.2018 um 12:01:

 

Es könnte ja tatsächlich eine Krankheit, Unfall ect. vorliegen.
Kennst du irgendwas aus seinem Umfeld, zB. Angelverein, über den du Information bekommen könntest?
Immerhin hat er 1/3 angezahlt, ich nehme mal an, einen 3stelligen Betrag.

So was ähnliches hatten wir im Fliegenfischerforum, wo ein Verkäufer schon Bezahltes nicht geliefert hat, weil er mit einer akuten Krankheit im Krankenhaus lag.

Gruß
Reinhard



Geschrieben von sepp73 am 18.06.2018 um 16:11:

 

Stimmt, das sollte man natürlich vorher ausschließen können um peinliche Situationen zu vermeiden... Zweidaumenhoch
Hatte auch erst in der Bucht n Teil fürs Mopped ersteigert und gleich per PayPal bezahlt. War dann recht angepisst, weil ich 2 Wochen nix mehr hörte vom Verkäufer und war schon soweit, dass ich das Geld von PayPal zurück holen lassen wollte als der sich gemeldet hat und sich entschuldigte weil er in Urlaub war...
Das wär freilich die angenehmste Lösung deines Dilemmas...



Geschrieben von [AIG]shorty am 19.06.2018 um 09:45:

 

Du könntest hier auch mal fragen ob einer aus der Gegend des Kunden kommt oder ihn vielleicht sogar kennt.

Gruß René



Geschrieben von Jockey am 21.06.2018 um 08:20:

 

Zitat:
Original von [AIG]shorty
Du könntest hier auch mal fragen ob einer aus der Gegend des Kunden kommt oder ihn vielleicht sogar kennt.

Gruß René

Hallo
Du kannst ja unverfänglich einmal die PLZ nennen - ggf. Ort und Straße ( ohne Namen des Kunden ). Vielleicht kann daraus eine gründlichere Recherche werden.
Der Kunde entspricht ja nicht unbedingt dem Profil des typischen Schummel-Kunden.
Gruß Jockey


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